Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der **seal Media GmbH, Fraunhoferstr. 13, 24118 Kiel** nachfolgend „ANBIETER“ genannt und dem jeweiligen Leistungsempfänger nachfolgend „KUNDE“ genannt. Sie gelten insbesondere für Verträge über Leistungen aus den Bereichen Online Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung sowie Auftragsgewinnung. ANBIETER und KUNDE werden gemeinsam auch als „PARTEIEN“ bezeichnet. 1.2 Das Leistungsangebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Gewerbetreibende. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der KUNDE, dass er die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken in Anspruch nimmt. 1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung, sofern der ANBIETER deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der ANBIETER Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. 1.4 Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.5 Soweit in diesen Bedingungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet wird, ist damit keine Wertung verbunden. 2. Leistungen 2.1 Der ANBIETER erbringt Dienstleistungen zur Generierung von Anfragen sogenannter Leads mittels digitaler Brand Performance Konzepte sowie digitaler Produkte. 2.2 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE. Beauftragt der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online Werbeanzeigen in seinem Namen, erteilt er dem ANBIETER hierfür eine entsprechende Vollmacht. 2.3 Die Höhe des Werbebudgets wird vom KUNDEN festgelegt und fällt zusätzlich zur vereinbarten Vergütung an. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten direkt zwischen dem KUNDEN und der jeweiligen Werbeplattform. Sämtliche Werbekosten trägt der KUNDE. 2.4 Die PARTEIEN sind sich einig, dass der ANBIETER keinen bestimmten wirtschaftlichen oder quantitativen Erfolg schuldet. Dies gilt insbesondere für eine bestimmte Anzahl von Leads, Mitarbeitern oder vergleichbare Ergebnisse. 2.5 Werbeplattformen wie Facebook, LinkedIn oder Instagram können Kampagnen ohne Angabe von Gründen aussetzen oder Konten sowie Werbezugänge temporär oder dauerhaft sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt hiervon unberührt. 2.6 Der ANBIETER ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte und insbesondere Subunternehmer einzusetzen. 2.7 Dem ANBIETER steht hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu. 3. Vertragsschluss 3.1 Die Darstellung der Leistungen auf Webseiten, in sozialen Netzwerken oder Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot dar. Sie dient ausschließlich der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den KUNDEN. 3.2 Der Vertragsschluss kann telefonisch, per Videochat, per E Mail oder in schriftlicher Form erfolgen. 3.3 Bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass Telefonate oder Videokonferenzen zu Beweis und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden. 3.4 Der KUNDE verpflichtet sich, Zugangsdaten, Passwörter, Materialien sowie bereitgestellte Links nicht an Dritte weiterzugeben. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
4. Vergütung 4.1 Maßgeblich ist die im Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung. Sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gilt die aktuelle Preisliste. Bei vereinbarter Ratenzahlung ist die erste Rate sofort fällig, weitere Raten jeweils monatlich im Voraus. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.2 Eine vereinbarte Einrichtungsgebühr ist einmalig zu zahlen und fällt bei Vertragsverlängerungen nicht erneut an, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 4.3 Die Vergütungspflicht besteht auch dann fort, wenn der KUNDE eine vorübergehende Unterbrechung der Leistungen wünscht oder diese aus Gründen erfolgt, die nicht vom ANBIETER zu vertreten sind. 4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der KUNDE zur Vorleistung verpflichtet. Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung fällig. 4.5 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkungshandlung des KUNDEN und wird dadurch die Leistungserbringung verhindert, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bestehen. 4.6 Aufrechnungs oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem KUNDEN nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
5. Verzug 5.1 Leistungsfristen beginnen erst, nachdem die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt wurde und alle erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt sind. 5.2 Befindet sich der KUNDE mit Zahlungen in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen. 5.3 Der ANBIETER kann den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei Ratenzahlung mit mindestens zwei Raten in Verzug ist. In diesem Fall kann der ANBIETER die bis zum regulären Vertragsende fällige Vergütung als Schadensersatz verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen. 5.4 Wird das bereitgestellte Onboarding Formular nicht innerhalb von 90 Tagen nach Auftragsbestätigung vollständig ausgefüllt, entfällt der Anspruch des KUNDEN auf Leistungserbringung.
6. Mitwirkungspflichten der PARTEIEN 6.1 Die Leistungserbringung beginnt frühestens mit Vertragsschluss oder dem individuell vereinbarten Starttermin. 6.2 Der KUNDE stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Verzögerungen aus der Sphäre des KUNDEN berühren den Vergütungsanspruch nicht. 6.3 Der KUNDE trägt die Verantwortung für sämtliche Inhalte und stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine rechtliche Prüfung durch den ANBIETER erfolgt nicht. 6.4 Leistungen können, sofern keine Vor Ort Anwesenheit erforderlich ist, vollständig digital erbracht werden. 6.5 Der KUNDE ist für die technischen Voraussetzungen verantwortlich und verpflichtet sich, bei technischen Problemen unterstützend mitzuwirken.
7. Vertragslaufzeit 7.1 Der Vertrag wird für die vereinbarte Erstlaufzeit fest geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während dieser Zeit ist ausgeschlossen. 7.2 Die Laufzeit beginnt mit dem Start der Werbekampagnen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Fälligkeit einer Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt. 7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. 7.4 Employer Branding Kampagnen verlängern sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, sofern nicht vier Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.
8. Zahlungsbedingungen 8.1 Zahlungen können per Lastschrift, Vorkasse oder auf Rechnung erfolgen. 8.2 Die monatlichen Zahlungen für Employer Branding Kampagnen erfolgen per SEPA Lastschrift und werden ab dem Datum der Auftragsbestätigung automatisch eingezogen.
9. Haftung 9.1 Der ANBIETER haftet nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Regelungen. 9.2 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der ANBIETER uneingeschränkt. Gleiches gilt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantieübernahmen oder arglistigem Verschweigen von Mängeln. 9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Datenschutz und Geheimhaltung 10.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und vertraulich behandelt. 10.2 Beide PARTEIEN verpflichten sich zur Vertraulichkeit über nicht öffentlich bekannte Informationen auch über das Vertragsende hinaus.
11. Abnahme 11.1 Soweit werkvertragliche Leistungen vorliegen, gelten die folgenden Abnahmeregelungen. 11.2 Der ANBIETER kann nach Abschluss einzelner Teilleistungen die Abnahme verlangen. 11.3 Erfolgt innerhalb von sieben Werktagen keine schriftliche Erklärung, gilt die Leistung als abgenommen.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte 12.1 Sämtliche Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. 12.2 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, Marken und Kennzeichen im Rahmen der Leistungserbringung zu nutzen. 12.3 Der KUNDE stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei. 12.4 Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist untersagt und bedarf gesonderter Vereinbarung. 12.5 Der ANBIETER darf anonymisierte Kampagnendaten auswerten und verwenden. 12.6 Referenznennung Der KUNDE räumt dem ANBIETER das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die bestehende oder vergangene Zusammenarbeit sowie die im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit des ANBIETERS erbrachten Leistungen als Referenz darzustellen und zu verwenden. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend, die Nutzung von Marken, Namen und Logos des KUNDEN, die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken sowie sonstigem im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Materials, sowie die Darstellung von Ergebnissen und Projekten zu Dokumentations-, Illustrations- und Werbezwecken in Printmedien, digitalen Medien und sonstigen Kommunikationskanälen. Der KUNDE kann diese Einwilligung aus wichtigem Grund widerrufen. Im Falle eines Widerrufs werden die berechtigten Interessen des ANBIETERS angemessen berücksichtigt.
13. Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen werden.
14. Schlussbestimmungen 14.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel. 14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. 14.3 Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 14.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. 14.5 Änderungen der AGB werden dem KUNDEN mitgeteilt. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von zwei Wochen, gelten sie als angenommen.
Stand: 16.01.2026
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